AGB & Datenschutz & Hygiene/Corona

Trägerverein Pfingstfreizeit Besigheim e.V. (TVP-Besigheim e.V.)

 

Lager, Sommerferienaktion und Schlauchbootfahren

  • Die TVP-Besigheim e.V. haftet nicht für Schäden, die durch Nichtbefolgen der Weisungen der Lagerleitung durch unsere/n Tochter/Sohn verursacht werden.
  • Für Schäden die ein Teilnehmer/Teilnehmerin Dritten zufügt, haften die jeweiligen Erziehungsberechtigten!
  • Für mitgebrachte Elektroartikel übernehmen wir keine Haftung, wir empfehlen diese nicht mitzubringen
  • Bei mehrmaligen und groben Verstößen gegen die Anordnung der Lagerleitung behält sich diese, nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten, das Recht vor, den Aufenthalt von Teilnehmern vorzeitig zu beenden, die dadurch entstandenen Kosten sind vom Erziehungsberechtigten zu tragen.
  • Ich Stimme zu, dass mein/unser Sohn/Tochter in Ausnahmesituationen mit einem privaten Kfz des TVP-Besigheim e.V. befördert werden darf.
  • Sollte durch Krankheit oder Unfall eine ärztliche Behandlung oder eine Krankenhauseinweisung notwendig werden, sind wir mit dieser Maßnahme einverstanden, stimmen ärztlicherseits als notwendig erachteten Sofortmaßnahmen zu und verzichten auf vorherige Befragung. (Siehe auch „Datenschutz“)
  • Des Weiteren erkläre/n ich/wir mich/uns damit einverstanden, dass jedes, durch den TVP-Besigheim e.V. oder beauftragter Person, erstellte Bild-und Videomaterial, meines/unseres Sohnes/Tochter, zu Repräsentationszwecken, für Info-Material und/oder auf der Homepage des TVP-Besigheim e.V. uneingeschränkt verwendet werden dürfen, ich/wir verzichte/n ausdrücklich auf die Einzelgenehmigung der Bilder/Videos nach §22 KunstUrhG.
  • Der Erziehungsberechtigte versichert, dass alle Angaben korrekt sind. Sollte dadurch ein Schaden entstehen, haftet der Erziehungsberechtigte (z.B. gesundheitlicher Schaden).
  • Der Erziehungsberechtigte ist sich bewusst, dass das Lager in der freien Natur stattfindet und dadurch kann es zu Zeckenbissen oder Mückenstichen, oder ähnlichem kommen. Der TVP-Besigheim e.V. haftet nicht für Folgeschäden. Er empfiehlt ausdrücklich eine Zeckenimpfung.
  • Wenn ein Teilnehmer eine gesundheitliche Beeinträchtigung ins Lager mitbringt, behält sich der TVP-Besigheim e.V. vor den Teilnehmer abholen zu lassen. Ist das nicht möglich, wird der Teilnehmer auf Kosten des Erziehungsberechtigten nach Hause verbracht. In beiden Fällen ist eine Erstattung des Teilnehmerbeitrags nicht möglich.
  • Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.
  • Hygiene/Corona Regelungen siehe auch Punkt 3, das Hygienekonzept und aktuelle Infos (einsehbar über die Homepage).

Datenschutz Pfingstlager und Veranstaltungen

  • Ziel und Zweck der Datenerhebung ist die Durchführung der Pfingstlager des TVP-Besigheim e.V. (Jahr der Anmeldung und folgende Jahre).
  • Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit.
  • Innerhalb des Vereins, gelten alle Mitglieder, Betreuer oder Helfer als berechtigt, die Daten im Rahmen ihrer Aufgaben, zu verwenden.
  • Es ist darüber hinaus dem TVP-Besigheim e.V. gestattet, die Vor-und Nachnamen der Teilnehmer auf Listen, Dokumenten oder gebastelten Dingen aufzubringen, die für andere Teilnehmer einsehbar sind (z.B. Gruppenlisten am schwarzen Brett).
  • Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt.
    Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
    • medizinisches Interesse besteht
    • juristisches Interesse besteht
    • die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist.
  • Zu Statistischen Zwecken werden nur anonymisierte Daten verarbeitet.
  • Mit der Anmeldung erklären sie sich mit dieser Datenschutzerklärung einverstanden.
  • Die angegebenen Daten, für den Newsletter werden Auftragsbezogen gespeichert und nach Beendigung in der Verteilerliste des Newsletters gelöscht. In dieser Anmeldung bleiben sie, Zweckgemäß erhalten.
  • Die Datenschutzerklärung der Homepage ist unabhängig von dieser.

Hygiene und Corona

  • Es gelten die aktuellen Corona Vorschriften aus Baden-Württemberg und Bayern. Die Erziehungsberechtigten haben sich vorab darüber zu informieren und danach zu richten. In der Zeit in der die Teilnehmer in unserer Obhut sind richtet sich der TVP-Besigheim e.V. danach.
  • Durch Auflagen oder Kontaktbeschränkungen kann es passieren, dass das Zeltlager abgesagt werden muss, der TVP-Besigheim e.V. haftet nicht für daraus entstandene Schäden oder Beeinträchtigungen.
  • Falls ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen vor Fahrtantritt nicht teilnehmen kann, wird die Teilnahmegebühr erstattet.
  • Eine Ansteckung mit dem Corona- Virus kann nicht gänzlich verhindert oder ausgeschlossen werden. Mit unserem Hygienekonzept tun wir alles um das zu verhindern.

Für daraus entstehende Folgeschäden haftet der TVP-Besigheim e.V. nicht.

  • Teilnehmer die am Anreisetag Krankheitssymptome wie z.B. Erkältung haben, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Weitere Ausschlüsse Siehe Hygienekonzept.

  • Es muss vor Fahrtantritt von allen Teilnehmern ein offizieller Corona-Schnelltest (Teststelle) erbracht werden, dieser ist vor Abfahrt vorzulegen.
  • Alle Teilnehmer werden vom TVP-Besigheim e.V. alle 48 Stunden mittels Schnelltest getestet.
  • Sollten die Teilnehmer von Amtswegen in Quarantäne geschickt werden, so sind die Erziehungsberechtigten für den Rücktransport verantwortlich.